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Was ist ein Bürgerkraftwerk

Unter Bürgerkraftwerken versteht man die Energieerzeugung im Besitz von Bürgerinnen und Bürgern oder von Gesellschaften, in die sich Privatpersonen zusammengeschlossen haben. In der Regel betreiben sie Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, welche aufgrund ihres modularen Aufbaus für Kleinanleger am flexibelsten skalierbar sind. Auch Windkraftanlagen, Wasserkraft-Kleinanlagen und Blockheizkraftwerke z.B. auf Biogasbasis eignen sich für einen Betrieb durch ein Bürgerkraftwerk.

Bürgerkraftwerke organisieren sich meist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), manchmal auch als Genossenschaft oder Kommaditgesellschaft (KG).

 

Warum Bürgerkraftwerke

Bürgerkraftwerke stellen eine Möglichkeit dar, die Energieerzeugung wieder stärker in Bürgerhand zu nehmen sowie ökologischen und sozialen Zielen wie Nachhaltigkeit, Nutzung innovativer regenerativer Technologien, regionaler Wertschöpfung, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort mehr Nachdruck zu verleihen. Ziel ist es, daß die Bürgerschaft, unterstützt von ortsansässigen Unternehmen wie Energieberatern, Solartechnikfirmen, den Stadtwerken und Finanzinstituten selbst die Erzeugung regenerativer Energien in die Hand nimmt und dabei gleichzeitig staatliche Fördermittel und Vorzugskredite in die Stadt holt.

 

Wer kann mitmachen

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in Quedlinburg oder der umliegenden Region ansässig sind, sind eingeladen mitzumachen. Zunächst geht es erst einmal um Interessensbekundungen. In Norddeutschland kann über den Ertrag der Solarstromerzeugung mit einer Verzinsung von 4-6% gerechnet werden. Der wirtschaftliche Ertrag der Anlage ist über die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz festgesetzte Einspeisevergütung über 20 Jahre garantiert.


Unsere erste Anlage

Seit dem 29.06.2010 verfügen wir über eine erste Anlage auf dem Quedlinburger ACRON-Hotel (sh. auch unter Aktuelles). Die Anlage wurde von den Stadtwerken Quedlinburg vorfinanziert. Die Stadtwerke Quedlinburg und die Ostharzer Volksbank wollen tragende Säulen des Bürgerkraftwerks werden.

Monitoring der Solaranlage

 

 

Was ist noch zu  tun

  1. Es muß ein wirtschaftlich tragfähiges und rechtlich abgesichertes Gesellschaftsmodell gefunden werden. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), häufig für kleine Bürgerkraftwerke verwendet, wird von den Stadtwerken und der Volksbank aus Haftungsgründen nicht gewollt. Die Genossenschaft und andere Kapitalgesellschaften verursachen aber hohe Kosten für doppelte Buchführung und Wirtschaftsprüfung. 
  2. Um die höheren Kosten einer Kapitalgesellschaft bei attraktiver Rendite für die Anteilseigner tragen zu können, muß sich das Bürgerkraftwerk rasch vergrößern, also weitere Anlagen bauen. 
  3. Gründung einer Gesellschaft mit interessierten Bürgern und Wahl eines Geschäftsführers.
  4. Eröffnung eines Kontos zur Verwaltung der Einlagen und Auszahlung der Erträge.
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